Firmennamen auswählen

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Key Points

  • Der Firmenname muss einzigartig sein und darf nicht zu ähnlich zu bestehenden Namen sein.
  • Bestimmte Wörter wie "Bank" oder "Versicherung" brauchen eine spezielle Genehmigung.
  • Der Firmenname muss mit "Limited" oder "Ltd." enden und darf nicht irreführend sein.
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Schritt für Schritt zur neuen Firma in Zypern

Firmennamenauswahl und -genehmigung

Die Auswahl eines Firmennamens für eine Limited in Zypern erfordert sorgfältige Planung, um die Genehmigung durch das Handelsregister zu sichern. Der Name muss einzigartig sein und nicht zu ähnlich zu bestehenden Unternehmensnamen sein, sowohl in Zypern als auch international. Es ist ratsam, eine Online-Suche auf der Website des Handelsregisters durchzuführen, um Konflikte zu vermeiden (Business Entities Register).

Bestimmte Wörter wie "Bank", "Versicherung" oder "Trust" benötigen eine zusätzliche Genehmigung von zuständigen Behörden, insbesondere wenn das Unternehmen nicht in diesen Sektoren tätig ist. Der Name sollte zudem nicht irreführend sein und die tatsächliche Geschäftstätigkeit sowie den Umfang des Unternehmens korrekt widerspiegeln. Für eine private Limited muss der Name mit "Limited" oder "Ltd." enden (oder den griechischen Entsprechungen "ΛΙΜΙΤΕΔ" oder "ΛΤΔ").

Ein unerwartetes Detail ist, dass der Name auch auf eingetragene Marken geprüft wird, um Konflikte zu vermeiden. Es kann also auch sinnvoll sein, eine Markensuche durchzuführen (Trademark Registration).


Detaillierte Analyse: Empfehlungen zur Firmennamenauswahl

Dieser Abschnitt bietet eine umfassende Übersicht über die Kriterien und Empfehlungen für die Auswahl und Genehmigung eines Firmennamens in Zypern, insbesondere für eine Limited-Gesellschaft. Die Informationen basieren auf offiziellen Richtlinien des zyprischen Handelsregisters und ergänzen die oben genannten Punkte mit weiteren Details.

Kriterien für die Namensgenehmigung

Die Genehmigung eines Firmennamens unterliegt strengen Kriterien, die sicherstellen, dass der Name einzigartig, nicht irreführend und rechtlich zulässig ist. Die folgenden Punkte wurden aus den offiziellen Richtlinien extrahiert:

Kriterium Details
Einzigartigkeit und Ähnlichkeit Der Name darf nicht identisch oder zu ähnlich zu bestehenden Namen in Zypern oder international sein. Eine Online-Suche ist empfohlen (Business Entities Register).
Einschränkende Wörter Wörter wie "Bank", "Versicherung", "Trust" erfordern eine Vorabgenehmigung von zuständigen Behörden, z. B. der Zentralbank von Zypern.
Unterscheidungsmerkmal Der Name sollte nicht nur eine allgemeine Beschreibung der Tätigkeit, Qualität oder Lage sein, sondern ein einzigartiges Element enthalten.
Irreführende Namen Namen, die einen größeren Umfang oder andere Tätigkeiten implizieren, als das Unternehmen tatsächlich hat, werden abgelehnt.
Schutz internationaler Organisationen Der Name kann abgelehnt werden, um den Ruf internationaler Organisationen wie Coca-Cola oder McDonald's zu schützen. Eine Markensuche ist ratsam (Trademark Registration).
Gesetzliche Vorgaben Der Name darf nicht unerwünscht sein gemäß Artikel 18 des Gesetzes CAP. 113 über Gesellschaften.

Spezifische Anforderungen für Limited-Gesellschaften

Für eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited) gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Der Name muss mit "Limited" oder "Ltd." enden (oder den griechischen Entsprechungen "ΛΙΜΙΤΕΔ" oder "ΛΤΔ").
  • Für gemeinnützige Unternehmen, die öffentliche Zwecke fördern, kann unter bestimmten Bedingungen auf "Limited" verzichtet werden, was jedoch für Standard-Limited-Gesellschaften selten relevant ist (Conditions for Omitting "Limited").

Praktische Empfehlungen für die Namensauswahl

Um die Genehmigung zu erleichtern, sollten Unternehmer folgende Schritte beachten:

  1. Mehrere Namensvorschläge einreichen: Da eine Gebühr von 10 EUR pro vorgeschlagenem Namen anfällt, ist es sinnvoll, mehrere Optionen einzureichen, um Ablehnungen zu vermeiden. Für beschleunigte Bearbeitung kann eine zusätzliche Gebühr von 20 EUR pro Name erhoben werden.
  2. Online-Suche nutzen: Vor der Einreichung sollte eine Suche im Geschäftsentitäten-Register durchgeführt werden, um Konflikte zu vermeiden (e-Search).
  3. Markenkonflikte prüfen: Eine Überprüfung auf bestehende Marken ist essenziell, um spätere rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden (Trademark Registration).
  4. Sprache berücksichtigen: Der Name kann auf Englisch oder Griechisch sein, sollte jedoch in Großbuchstaben eingereicht werden, wie es die Anwendungsvorgaben verlangen.
  5. Bereitschaft für zusätzliche Informationen: Falls der Prüfer es für notwendig hält, kann ein Fragebogen erforderlich sein, der Details wie das genehmigte Kapital, die Hauptziele, die Tätigkeitsbereiche, Aktionärs- und Direktorendaten sowie den Grund für die Namenswahl enthält.

Antragstellung und Bearbeitung

Der Antrag auf Namensgenehmigung kann online über das e-Filing-System eingereicht werden (e-Filing), per Hand oder per Post. Die Ergebnisse der Namensgenehmigung sind über die e-Services verfügbar (Name Approval Results). Ein genehmigter Name wird für 6 Monate reserviert, und die Eintragungsantragstellung muss innerhalb dieser Frist erfolgen.

Häufige Ablehnungsgründe

Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung umfassen:

  • Unvollständige Anträge oder fehlende Pflichtfelder.
  • Ähnlichkeit mit bestehenden Namen.
  • Nicht erfüllte Bedingungen anderer Organisationen für die Autorisierung.
  • Unerwünschte oder irreführende Namen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Diese detaillierten Richtlinien helfen dabei, die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Namensgenehmigung zu erhöhen und potenzielle Hindernisse zu vermeiden.

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Key Citations