Florida vs Wyoming

Florida vs Wyoming
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US LLC gründen in Wyoming

Kann ich eine US LLC mit einer Limited als einzigen Shareholder gründen? Also als eine Personengesellschaft mit einer juristische Person - anstatt einer Personengesellschaft mit einer Privatperson.

Compliance ist ein wichtiger Bereich. Jahresberichte in Wyoming und mögliche Bundesanmeldungen wie FBAR oder Formular 5472 bei ausländischem Besitz.

Du kannst von den Vorteilen einer Wyoming LLC profitieren, wie Datenschutz und keine staatliche Einkommenssteuer. Du solltest dich an einen Experten für eine auf seine Situation zugeschnittene Rechts- und Steuerberatung zu wenden.

Im konkreten Beispiel wollen wir uns auf D-A-CH.CY Aspekte konzentrieren und festlegen, dass die ausländische Limited der alleinige Gesellschafter der LCC ist.

Wichtig ist auch der Bankenbereich. Die Eröffnung eines US-Bankkontos als LLC in ausländischem Besitz kann eine Herausforderung sein.

Fassen wir also die wichtigsten Punkte zusammen: Rechtmäßigkeit, Gründungsschritte, Steuerpflichten, Compliance und professionelle Beratung:

Du kannst in Wyoming, USA, eine LLC (Limited Liability Company) gründen, bei der der einzige Shareholder (Gesellschafter/Mitglied) eine ausländische Limited (juristische Person) ist. Wyoming erlaubt ausdrücklich, dass eine LLC vollständig von einer anderen juristischen Person (z.B. einer ausländischen Gesellschaft) gehalten wird. Hier sind die wichtigsten Punkte:


1. Rechtliche Grundlage

  • Juristische Personen als Mitglieder: In Wyoming darf eine LLC vollständig von einer ausländischen Gesellschaft (z.B. einer zyprischen LTD, einer deutschen GmbH, britischen Limited usw.) gehalten werden. Es gibt keine Beschränkungen für ausländische Eigentümer.
  • Anonymität: Wyoming veröffentlicht keine Namen der Mitglieder (Gesellschafter) öffentlich, was Privatsphäre bietet.

2. Gründungsschritte

  • Registered Agent: Du benötigst einen Registered Agent mit physischer Adresse in Wyoming (kostenpflichtiger Service, oft über Anbieter wie LegalZoom, Northwest Registered Agent usw.).
  • Articles of Organization: Einreichung beim Wyoming Secretary of State (kann online erfolgen).
    • Angaben: Name der LLC, Adresse des Registered Agent, Zweck der Gesellschaft (sehr allgemein möglich).
    • Keine Angabe der Gesellschafter erforderlich (Privatsphäre).
  • Operating Agreement: Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, empfiehlt sich ein internes Regelwerk zur Struktur der LLC (z.B. Rechte/Pflichten der Limited als Mitglied).

3. Steuerliche Aspekte

  • Bundessteuern (USA):
    • Die LLC wird standardmäßig als „Disregarded Entity“ behandelt, wenn sie nur ein Mitglied hat (keine separate US-Steuererklärung, Gewinne werden der ausländischen Limited zugerechnet).
    • Ausnahme: Wenn die LLC aktiv Geschäfte in den USA betreibt, können Steuern auf US-Einkommen anfallen (z.B. Körperschaftssteuer).
    • EIN (Employer Identification Number): Wird benötigt, um ein US-Bankkonto zu eröffnen oder Mitarbeiter einzustellen (kann online beantragt werden).
  • Wyoming-Steuern:
    • Keine staatliche Einkommenssteuer für LLCs.
    • Jährliche Franchise Tax von $60 (minimal).

4. Compliance für ausländische Eigentümer

  • IRS-Reporting:
    • Die ausländische Limited muss ggf. Form 5472 einreichen (bei grenzüberschreitenden Transaktionen).
    • Bei Konten in den USA: FBAR (Foreign Bank Account Report) anmelden.
  • Heimatland der Limited: Prüfe, ob die Holding-Struktur (ausländische Limited als Eigentümer) steuerlich anerkannt wird (z.B. in Deutschland: mögliche Probleme mit §8b KStG bei Gewinnüberführungen).

5. Bankkonto & Geschäftsbetrieb

  • US-Bankkonto: Viele Banken verlangen eine US-Steuer-ID (EIN) und physische Präsenz zur Kontoeröffnung. Lösungen:
    • Nutze einen Registered Agent mit zusätzlichen Dienstleistungen.
    • Online-Banken wie Mercury oder Wise (flexibler für ausländische Unternehmen).
  • Geschäftstätigkeit: Die LLC kann sowohl in den USA als auch international aktiv sein. Achte auf US-Nexus-Regeln (Steuerpflicht bei physischer Präsenz in den USA).

6. Vorteile einer Wyoming LLC

  • Privatsphäre: Keine Offenlegung der Gesellschafter.
  • Geringe Kosten: Gründung ab ~$150, Jahresgebühren ~$60.
  • Flexible Struktur: Ideal für Holding-Gesellschaften, Asset Protection oder internationalen Handel.

7. Wichtige Hinweise

  • Beratung: Konsultiere einen Steuerberater oder Anwalt, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden (z.B. „Check-the-Box“-Regeln, Doppelbesteuerung).
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Prüfe, ob das Heimatland der Limited ein DBA mit den USA hat, um Quellensteuern zu reduzieren.

Fazit: Die Gründung ist problemlos möglich. Die ausländische Limited kann als alleiniger Eigentümer fungieren. Achte jedoch auf steuerliche Compliance in den USA und im Heimatland deiner Limited.


Wyoming vs Florida vs New Mexico

Okay, lass uns jetzt Wyoming, Florida oder New Mexico als besten Standort für die Gründung einer US LLC vergleichen.

Wyoming wird oft für Anonymität und niedrige Kosten beworben. Florida hat keine Einkommenssteuer, aber eventuell höhere Gebühren. New Mexico könnte noch günstiger sein, ist aber weniger bekannt. Lass uns die Unterschiede bei Steuern, Gründungskosten, jährlichen Gebühren, Anonymität und mögliche Nachteile herausarbeiten.

Steuern: Wyoming, Florida und New Mexico haben keine staatliche Einkommenssteuer für LLCs. Das ist gut. Aber Bundessteuern gelten natürlich trotzdem. Bei einer Single-Member-LLC als "Disregarded Entity" würden die Gewinne beim ausländischen Shareholder besteuert. Wichtig ist auch, ob die Staaten Franchise Tax oder andere Gebühren haben. Wyoming hat eine jährliche Franchise Tax von $60, Florida eine jährliche Gebühr von $138, New Mexico hat niedrigere Gebühren, aber eventuell weniger Services.

Anonymität: Wyoming veröffentlicht keine Mitglieder, Florida verlangt eventuell mehr Informationen. New Mexico bietet auch Anonymität, aber vielleicht nicht so etabliert wie Wyoming. Lass uns prüfen, was die Staaten offenlegen.

Compliance: Jährliche Berichte oder andere Anforderungen. Wyoming und New Mexico haben eventuell weniger Reporting als Florida. Florida verlangt jährliche Reports, was mehr Aufwand bedeutet.

Kosten: Gründungskosten und laufende Gebühren. Wyoming hat moderate Gründungskosten (~$150), Florida ist ähnlich günstig (~$125 plus Registered Agent), New Mexico ist noch günstiger (~$50). Aber die jährlichen Gebühren variieren.

Bankkonto: Einfluss des Staates auf die Kontoeröffnung? Wahrscheinlich nicht direkt, aber ein bekannter Staat wie Wyoming könnte bei Banken vertrauter sein.

Reputation: Wyoming ist bekannt für unternehmerfreundliche Gesetze, Florida vielleicht für internationale Geschäfte, New Mexico weniger bekannt, aber günstig.

Lass uns auch auf Besonderheiten schauen: Zum Beispiel, dass New Mexico keine jährlichen Reports verlangt, aber möglicherweise weniger etabliert ist. Florida hat höhere Gebühren, aber gute Infrastruktur.

Nexus-Regeln: Auch wichtig sind steuerliche Aspekte bei der Geschäftstätigkeit in den USA: Wenn die LLC in einem anderen Staat aktiv ist, könnte das Nexus-Regeln auslösen. Aber das hängt von der Geschäftstätigkeit ab, nicht vom Gründungsstaat.

Lass uns noch eine Zusammenfassung pro Staat machen, Vor- und Nachteile auflisten und eine Empfehlung geben. Wahrscheinlich Wyoming als beste Balance aus Anonymität, Kosten und Reputation, Florida für internationale Bankgeschäfte, New Mexico für niedrigste Kosten aber weniger etabliert.

Die Wahl zwischen Wyoming, Florida und New Mexico hängt von deinen Prioritäten ab (Kosten, Anonymität, Compliance-Aufwand, Bankkontoeröffnung usw.):


1. Wyoming

Vorteile:

  • Anonymität:
    • Keine Offenlegung der Gesellschafter (nur der Registered Agent wird öffentlich gelistet).
    • Keine Pflicht zur Einreichung eines jährlichen Reports mit Mitgliederangaben.
  • Kosten:
    • Gründung: ~$150 (inkl. State Fee).
    • Jährliche Gebühr: $60 (Franchise Tax).
  • Steuern:
    • Keine staatliche Einkommenssteuer.
    • Ideal für passive Holdinggesellschaften (z.B. Asset Protection).
  • Reputation:
    • Bekannt für unternehmerfreundliche Gesetze und starken Datenschutz.

Nachteile:

  • Bankkontoeröffnung kann etwas schwieriger sein als in Florida (weniger Banken vor Ort).

2. Florida

Vorteile:

  • Bankkonto:
    • Einfacher Zugang zu internationalen Banken (z.B. Miami als Finanzzentrum).
    • Viele Banken akzeptieren ausländische LLCs.
  • Steuern:
    • Keine staatliche Einkommenssteuer.
  • Infrastruktur:
    • Gut geeignet für aktive Geschäfte in den USA (z.B. Handel, Dienstleistungen).

Nachteile:

  • Geringere Anonymität:
    • Der Name des Registered Agent und der Manager (falls benannt) sind öffentlich einsehbar.
    • Jährlicher Report erforderlich (kostet ~$138, aber keine Angabe der Gesellschafter).
  • Kosten:
    • Gründung: ~$125 (State Fee) + Kosten für Registered Agent.
    • Jährliche Gebühr: $138.

3. New Mexico

Vorteile:

  • Kosten:
    • Günstigste Gründung: ~$50 (State Fee).
    • Keine jährlichen Gebühren (nur bei Änderungen).
  • Anonymität:
    • Keine Offenlegung der Gesellschafter.
    • Keine jährlichen Reports.

Nachteile:

  • Reputation:
    • Weniger etabliert für internationale Strukturen (kann bei Banken oder Partnern Misstrauen wecken).
  • Steuerliche Risiken:
    • Unklare Haltung zu Asset Protection (Wyoming hat hier bessere Gesetze).
  • Bankkonto:
    • Schwieriger als in Florida (weniger Banken kennen New Mexico-LLCs).

Vergleichstabelle

Kriterium Wyoming Florida New Mexico
Anonymität 🥇 Sehr hoch 🥉 Mittel* 🥈 Hoch
Kosten (jährlich) $60 $138 $0
Gründungskosten ~$150 ~$125 + Registered Agent ~$50
Bankkonto Mittel 🥇 Einfach Schwierig
Reputation 🥇 Sehr gut 🥈 Gut 🥉 Weniger etabliert
Compliance-Aufwand Gering Mittel (jährlicher Report) Gering

*In Florida sind Manager/Registered Agent öffentlich, aber nicht die Gesellschafter.


Empfehlung

  • Wyoming:
    • Beste Wahl für Anonymität, niedrige Kosten und Asset Protection (besonders wenn die LLC primär als Holding fungiert).
  • Florida:
    • Ideal, wenn du aktiv in den USA Geschäfte machst und ein Bankkonto benötigst.
    • Etwas höhere Kosten, aber bessere Infrastruktur.
  • New Mexico:
    • Nur bei extrem knappem Budget sinnvoll (z.B. für kurzlebige Projekte).
    • Achtung: Schwächere rechtliche Absicherung und Reputation.

Wichtiger Hinweis

  • Steuerliche Behandlung:
    • Unabhängig vom Bundesstaat wird eine Single-Member-LLC mit ausländischem Eigentümer vom IRS als „Disregarded Entity“ behandelt. Siehe auch Anhang ➊
    • Gewinne unterliegen keiner US-Körperschaftssteuer, müssen aber im Heimatland der Limited versteuert werden.
    • Bei aktiven Geschäften in den USA (z.B. Verkäufe an US-Kunden) können US-Quellensteuern anfallen.
  • Beratung:
    • Konsultiere einen US-Steuerexperten, um Doppelbesteuerung oder IRS-Reporting-Fehler zu vermeiden (z.B. Form 5472, FBAR).

Fazit: Wyoming ist für die meisten Fälle die optimale Lösung. 😊


Anhang ➊ Disregarded Entity

Was bedeutet: Eine Single-Member-LLC mit ausländischem Eigentümer wird vom IRS als "Disregarded Entity" behandelt.

Der IRS behandelt verschiedene Unternehmensstrukturen steuerlich unterschiedlich. Eine Single-Member-LLC wird standardmäßig als disregarded entity angesehen, was bedeutet, dass die Personengesllschaft steuerlich nicht als separate Einheit vom Eigentümer betrachtet wird. Das heißt, die Gewinne und Verluste der LLC werden direkt dem Eigentümer zugerechnet.

Ausländischer Eigentümer: Kläre wir, wie das bei einem ausländischen Eigentümer funktioniert. Wenn der Eigentümer eine ausländische juristische Person ist, also eine Limited, dann wird die LLC steuerlich nicht als eigenständige Entität behandelt. So wird es möglich, dass die LLC keine separate Steuererklärung in den USA einreichen muss, sondern die Gewinne in der Steuererklärung der ausländischen Gesellschaft berücksichtigt werden.

Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. wenn die LLC aktiv Geschäfte in den USA betreibt. In solchen Fällen kann die LLC doch steuerpflichtig sein. Die steuerliche Behandlung hängt also vom Geschäftsmodell ab.

Auch die Reporting-Pflichten sind wichtig: Der IRS kann Formulare wie das Form 5472 verlangen, um Transaktionen zwischen der LLC und der ausländischen Muttergesellschaft zu melden. Das ist ein kritischer Punkt, den der Benutzer beachten muss, um Compliance-Probleme zu vermeiden.

US-amerikanische natürlichen Person als Eigentümer: Bei einer inländischen Person wird die LLC ebenfalls als disregarded entity behandelt, aber die Steuererklärung erfolgt über die persönliche Steuererklärung. Bei einer ausländischen juristischen Person ist das anders, da sie nicht in den USA steuerpflichtig ist, es sei denn, es gibt eine Betriebsstätte.

EIN/Steuernummer: Um Missverständnissen vozubeugen ist es wichtig zu verstehen, dass die LLC trotzdem eine EIN benötigt, um ein Bankkonto zu eröffnen, auch wenn sie steuerlich nicht separat behandelt wird.

Zusammenfassend: Wir beantworten die Frage, was eine disregarded entity ist, wie sie sich auf die Steuerpflichten auswirkt, welche Reporting-Formulare erforderlich sind und welche Ausnahmen es gibt.

Folgende Details beziehen sich auf die steuerliche Behandlung deiner US-LLC durch den Internal Revenue Service (IRS), also die US-Steuerbehörde:


1. Was bedeutet "Disregarded Entity"?

  • Definition:
    Eine Single-Member-LLC (also eine LLC mit nur einem Gesellschafter) wird vom IRS standardmäßig nicht als eigenständige Steuerentität anerkannt. Stattdessen wird sie steuerlich mit ihrem Eigentümer "verschmolzen" – die LLC "existiert" für den IRS steuerlich nicht separat.
    • Praxisbeispiel:
      Wenn eine ausländische Limited (z.B. eine deutsche GmbH) die alleinige Eigentümerin einer US-LLC ist, behandelt der IRS die LLC als Teil der ausländischen Limited. Die LLC muss keine separate US-Körperschaftssteuererklärung einreichen.

2. Konsequenzen dieser Behandlung

a) Steuerliche Folgen in den USA

  • Passive Einkünfte:
    • Wenn die LLC keine aktiven Geschäfte in den USA betreibt (z.B. nur als Holding für ausländische Assets dient), fallen keine US-Steuern auf ihre Gewinne an.
    • Die Gewinne werden direkt der ausländischen Limited zugerechnet und unterliegen nur der Besteuerung im Heimatland der Limited (z.B. Deutschland).
  • Aktive Geschäfte in den USA:
    • Wenn die LLC aktiv in den USA tätig ist (z.B. Verkauf an US-Kunden, physische Präsenz), gilt sie als "Engaged in a US Trade or Business".
    • In diesem Fall unterliegen die US-Quelleinkünfte der LLC der US-Körperschaftssteuer (21 %) und möglicherweise der Branch Profits Tax (30 %).

b) Reporting-Pflichten

Auch als "Disregarded Entity" muss die LLC:

  • Eine US-Steuernummer (EIN) beantragen (z.B. für Bankkonten).
  • Form 5472 einreichen, um Transaktionen zwischen der LLC und der ausländischen Limited zu melden (z.B. Darlehen, Lizenzgebühren).
    • Strafe bei Nichtbeachtung: Bis zu $25.000 pro Jahr!

3. Unterschied: US-Person vs. Ausländische Person als Eigentümer

  • US-Person (z.B. US-Bürger):
    • Die LLC wird als "Sole Proprietorship" behandelt.
    • Der Eigentümer muss die Gewinne in seiner persönlichen US-Steuererklärung (Form 1040, Schedule C) angeben.
  • Ausländische juristische Person (z.B. deutsche GmbH):
    • Die LLC wird als Zweigniederlassung (Branch) der ausländischen Gesellschaft betrachtet.
    • Keine US-Steuerpflicht, außer bei aktiven US-Geschäften (siehe oben).

4. Wichtige Ausnahme: "Check-the-Box"-Regelung

Du kannst die LLC beim IRS freiwillig als Körperschaft einstufen lassen (z.B. als C-Corporation), um:

  • Die Haftungstrennung der LLC zu behalten, aber
  • Die steuerliche Behandlung als separate Entität zu erreichen.

Vorteil:

  • Vermeidung von Form 5472 (wenn gewünscht).
  • Möglichkeit, Gewinne in den USA zu reinvestieren, ohne sie sofort im Heimatland der Limited zu versteuern.

Nachteil:

  • Die LLC unterliegt dann der US-Körperschaftssteuer (21 % auf Gewinne).

5. Praktisches Beispiel

  • Szenario:
    • Eine deutsche GmbH gründet eine Single-Member-LLC in Wyoming.
    • Die LLC vermietet ein Lagerhaus in Deutschland und hat keine US-Aktivitäten.
  • Steuerliche Behandlung:
    • Die LLC ist eine "Disregarded Entity".
    • Die Mieteinnahmen werden direkt der deutschen GmbH zugerechnet und unterliegen nur der deutschen Körperschaftssteuer.
    • Keine US-Steuerpflicht, aber Form 5472 muss eingereicht werden.

6. Zusammenfassung der Aussage

"Disregarded Entity" bedeutet:

  • Die LLC wird steuerlich ignoriert – sie ist kein separates Steuersubjekt.
  • Alle Gewinne/Verluste fließen direkt zur ausländischen Limited.
  • Aber: Reporting-Pflichten (Form 5472, FBAR) bleiben bestehen!

7. Warum ist das wichtig?

  • Steueroptimierung: Du vermeidest US-Steuern, solang die LLC keine aktiven US-Geschäfte hat.
  • Compliance-Risiko: Fehlende Einreichung von Form 5472 kann hohe Strafen nach sich ziehen.
  • Planungssicherheit: Die Struktur muss zum Geschäftsmodell passen (z.B. Holding vs. aktiver US-Markt).

Falls du vorhast, aktiv in den USA zu arbeiten, solltest du unbedingt einen US-Steuerberater konsultieren, um Doppelbesteuerung oder Reporting-Fehler zu vermeiden. 😊


Interactive Brokers & Co

Lass uns die Frage klären, ob unsere US LLC in Wyoming - die einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehört - mit einem in den USA ansässigen Makler zusammenarbeiten kann. Für uns sind die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen wichtig, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit einem US-Broker.

EIN/Steuernummer: Wir sollten prüfen, ob es Einschränkungen für ausländische LLCs gibt, die Konten bei US-Brokern eröffnen. US-Broker erlauben LLCs in der Regel die Kontoeröffnung, die Eigentümerstruktur kann jedoch zusätzliche Unterlagen erfordern. Die LLC benötigt eine EIN (Eintragungsnummer/Steuernummer), die die man bei der Eröffnung der Firma bekommen sollte.

Compliance ist ein wichtiger Faktor. Der Broker befolgt die KYC- (Know Your Customer) und AML- (Anti-Geldwäsche) Vorschriften. Die LLC muss möglicherweise Angaben zum ausländischen Eigentümer machen, wie z. B. die Satzung, die Betriebsvereinbarung und gegebenenfalls die Dokumente des ausländischen Unternehmens.

Auch steuerliche Aspekte spielen eine Rolle. Fließen die Einkünfte der LLC an den ausländischen Eigentümer? Handelt der Eigentümer jedoch aktiv, kann dies als US-Geschäft angesehen werden und Steuerpflichten auslösen. Ab einem Brokerage-Konto von über 50.000 US-Dollar kann eine FATCA-Meldepflicht erforderlich sein.

Brokerfirmen haben möglicherweise eigene Richtlinien. Manche zögern möglicherweise, wenn die LLC im Besitz eines ausländischen Unternehmens ist, da die Compliance-Auflagen kompliziert sind. Broker wie Interactive Brokers oder Schwab sind empfehlenswert, weil sie mit internationalen Kunden vertraut sind.

Praktische Schritte: Eventuell sollte ein US-Bankkonto für die LLC eröffnet werden, da Broker oft ein verknüpftes Bankkonto verlangen. Um Fallstricke zu vermeiden, ist eine rechtliche und steuerliche Beratung unerlässlich.

😊 Ja, du kannst mit deiner US-LLC (z.B. aus Wyoming) bei einem US-Broker mit Firmensitz in den USA ein Konto eröffnen und handeln. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, insbesondere aufgrund der ausländischen Eigentümerstruktur:


1. Grundsätzliche Möglichkeit

  • US-Broker akzeptieren US-LLCs: Die meisten US-Broker (z.B. Interactive Brokers, TD Ameritrade, Charles Schwab) erlauben es einer US-LLC, ein Handelskonto zu eröffnen – unabhängig davon, ob die Gesellschafter US-Personen oder ausländische juristische Personen sind.
  • Voraussetzungen:
    • Die LLC muss eine gültige US-Steuernummer (EIN) haben.
    • Der Broker wird Compliance-Dokumente anfordern (z.B. Articles of Organization, EIN-Bestätigung, Operating Agreement).

2. Compliance-Anforderungen

a) "Know Your Customer" (KYC)

  • Der Broker wird die Identität der LLC und ihres Eigentümers prüfen:
    • Für die LLC: Articles of Organization, EIN, Operating Agreement, ggf. Nachweis des Geschäftszwecks.
    • Für die ausländische Limited (als Eigentümer): Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Existenz der Gesellschaft, ggf. Identifikation der Ultimate Beneficial Owners (UBOs).
  • Hinweis: Einige Broker verlangen möglicherweise eine physische US-Adresse oder einen US-Telefonanschluss der LLC.

b) Steuerliche Dokumente

  • Form W-8BEN-E:
    Da die LLC von einer ausländischen Gesellschaft gehalten wird, muss sie dem Broker das Form W-8BEN-E vorlegen. Dieses Formular bestätigt den ausländischen Status und nutzt ggf. Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen (z.B. reduzierte Quellensteuer auf Dividenden).

3. Praktische Herausforderungen

  • Broker-Politik:
    Nicht alle US-Broker arbeiten problemlos mit ausländisch gehaltenen LLCs. Einige lehnen solche Konten ab, um Compliance-Risiken zu vermeiden.
    Empfohlene Broker:
    • Interactive Brokers (IBKR): Bietet Konten für ausländische Unternehmen an.
    • Charles Schwab: Über die internationale Abteilung (Schwab Global).
    • TD Ameritrade (jetzt Teil von Schwab): Akzeptiert oft US-LLCs mit ausländischen Eigentümern.
  • Depot-Eröffnung:
    Die Eröffnung erfolgt meist online, aber einige Broker verlangen eine Notarisierung der Dokumente oder eine US-Postanschrift (kann über den Registered Agent bereitgestellt werden).

4. Steuerliche Auswirkungen

a) Kapitalerträge in den USA

  • Dividenden & Zinsen:
    Unterliegen in den USA einer Quellensteuer von 30 %, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gilt. Mit dem Form W-8BEN-E kann die Steuer auf z.B. 15 % reduziert werden (abhängig vom DBA).
    Beispiel: Deutsch-US-DBA reduziert Dividendenquellensteuer auf 15 %.
  • Verkäufe von Aktien:
    Keine US-Quellensteuer auf Kapitalgewinne (da die USA nur Quellensteuer auf Dividenden/Zinsen erheben).

b) Besteuerung im Heimatland der Limited

  • Die Gewinne der LLC (z.B. aus Aktienhandel) werden der ausländischen Limited zugerechnet und unterliegen der Besteuerung im Heimatland (z.B. Deutschland).
  • Achtung:
    Wenn die LLC als "Disregarded Entity" behandelt wird, kann es je nach Heimatland der Limited zu komplexen Berichtspflichten kommen (z.B. in Deutschland: Überprüfung der §8b KStG-Regeln bei Gewinnüberführungen).

5. FATCA & Reporting

  • FATCA-Anforderungen:
    US-Broker müssen Konten ausländischer Entitäten dem IRS melden. Die LLC muss daher:
    • Ihre ausländischen Eigentümer offenlegen.
    • Eventuell FATCA-Code (GIIN) der ausländischen Limited bereitstellen.
  • FBAR-Pflicht:
    Wenn die LLC ein US-Brokerkonto mit einem Kontostand von über $10.000 hat, muss die ausländische Limited dies möglicherweise im FBAR-Report (FinCEN Form 114) anmelden.

6. Empfehlungen

  1. Broker-Auswahl:
    Kontaktiere Broker im Voraus, um zu klären, ob sie LLCs mit ausländischen juristischen Eigentümern akzeptieren.
  2. US-Bankkonto:
    Eröffne zuerst ein US-Bankkonto für die LLC (z.B. bei Mercury, Wise oder Bank of America), da Broker oft eine Verbindung zu einem US-Konto verlangen.
  3. Steuerberatung:
    Konsultiere einen US-Steuerberater mit internationaler Expertise, um sicherzustellen, dass alle IRS- und Heimatland-Regeln eingehalten werden.

7. Beispielszenario

  • Struktur:
    Deutsche GmbH ➔ Wyoming LLC ➔ US-Brokerkonto bei Interactive Brokers.
  • Schritte:
    1. LLC mit EIN registrieren.
    2. US-Bankkonto eröffnen.
    3. Brokerkonto mit LLC-Dokumenten und W-8BEN-E einrichten.
    4. Handelsaktivitäten durchführen, Quellensteuer über DBA optimieren.

DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)

Fallbeispiel: Die vorhandene Firma ist eine Limited in Zypern mit 12,5% KÖST. Wenn man in Zypern eine Limited hat, ist es steuerlich besser eine US-LLC mit seiner Limited zu gründen.

  • Wenn die LLC im Besitz der Cyprus Limited ist, sind die Einkünfte der LLC Teil des Gewinns der zypriotischen Gesellschaft und werden mit 12,5 % besteuert. Dividenden der LLC an die zypriotische Gesellschaft können im Rahmen der Beteiligungsfreistellung steuerfrei sein. Wenn die zypriotische Gesellschaft dann Dividenden an Nutzer mit Steuersitz in Zypern im NON-DOM Status auszahlt, sind diese 17 Jahre lang steuerfrei.
  • Das US-Zypern-DBA kann jedoch die Quellensteuer auf Zahlungen wie Zinsen oder Lizenzgebühren beeinflussen. Laut US/Zypern DBA ist ein Quellensteuerabzug von 5 % auf Dividenden vorgesehen, wenn die zyprische Gesellschaft mindestens 10 % der LLC hält.
  • Wichtig: Es gelten die Substanzanforderungen in Zypern (Büro, Mitarbeiter usw.), um vom DBA zu profitieren. Die zypriotische Gesellschaft muss über echte Substanz verfügen, um nicht als Briefkastenfirma angesehen zu werden.

Andernfalls könnten die USA die Abkommensvorteile verweigern. Die Aktivitäten der LLC sollten zudem passiv sein, um die Entstehung einer Betriebsstätte in den USA zu vermeiden, die dort Körperschaftsteuer auslösen könnte.

CFC-Regeln und die Einhaltung der IRS-Meldepflicht (Formular 5472) für die LLC im Besitz einer ausländischen Gesellschaft ist zu beachten.


Zusammenfassung der Ausgangslage

  1. Steuerliche Vorteile in Zypern:
    • Limited in Zypern: 12,5 % Körperschaftssteuer auf Gewinne.
    • Non-Dom-Status: 0 % Steuer auf Dividenden aus in- und ausländischen Firmen für 17 Jahre (vorausgesetzt, du bist steuerlicher Ansässiger in Zypern).
  2. US-LLC:
    • Wird vom IRS als "Disregarded Entity" behandelt, wenn sie im Eigentum einer Einzelperson oder ausländischen Gesellschaft steht.
    • Keine US-Körperschaftssteuer, solange keine aktiven US-Geschäfte betrieben werden.

Option 1: US-LLC als Privatperson gründen (Direkte Holding)

Steuerliche Konsequenzen

  • In den USA:
    • Die LLC ist eine "Disregarded Entity" – Gewinne werden dir persönlich zugerechnet.
    • Keine US-Steuer, solange die LLC keine aktiven US-Einkünfte generiert (z.B. passive Investitionen, Holding-Aktivitäten).
    • Achtung: Bei US-Quelleinkünften (z.B. Dividenden aus US-Aktien) wird 30 % Quellensteuer fällig (via DBA auf 15/5 % reduzierbar).
  • In Zypern:
    • Da du steuerlicher Ansässiger in Zypern bist, unterliegen weltweite Einkünfte der zyprischen Einkommensteuer.
    • ABER: Als Non-Dom zahlst du 0 % Steuer auf Dividenden, die dir aus der LLC ausgezahlt werden.
    • Problem: Die LLC-Gewinne sind keine Dividenden, sondern Gewinne aus Einzelunternehmen (da die LLC als "Disregarded Entity" gilt). Diese unterliegen in Zypern dem progressiven Einkommensteuersatz (bis 35 %), es sei denn, sie werden als Dividende ausgeschüttet.

Risiken

  • Zyprische Besteuerung der LLC-Gewinne:
    Wenn die LLC als "Einzelunternehmen" behandelt wird, könnten ihre Gewinne in Zypern als selbstständige Einkünfte gelten und mit bis zu 35 % besteuert werden – trotz Non-Dom-Status.
  • US-Quellensteuer:
    Reduktion auf 15 % (Dividenden) oder 0 % (Zinsen) via US-Zypern-DBA, aber nur wenn die LLC nicht als "Disregarded Entity", sondern als eigenständige Entität agiert.

Option 2: US-LLC über die zyprische Limited gründen (Holding-Struktur)

Steuerliche Konsequenzen

  • In den USA:
    • Die LLC ist eine "Disregarded Entity" – Gewinne werden der zyprischen Limited zugerechnet.
    • Keine US-Körperschaftssteuer (solange keine aktiven US-Geschäfte).
    • US-Quellensteuer: Reduktion auf 5 % (Dividenden) oder 0 % (Zinsen) via US-Zypern-DBA.
  • In Zypern:
    • Die LLC-Gewinne werden in der zyprischen Limited konsolidiert und mit 12,5 % besteuert.
    • Ausschüttung an dich (Dividende):
      • 0 % Steuer dank Non-Dom-Status.
      • Voraussetzung: Die Dividende stammt aus ausgeschütteten Gewinnen der Limited (nicht aus direkter LLC-Ausschüttung).

Vorteile

  • Steuerstundung:
    • Die 12,5 % Körperschaftssteuer in Zypern fallen erst bei Gewinnrealisierung an.
    • Du kannst Gewinne in der Limited thesaurieren und später steuerfrei ausschütten.
  • Quellensteuer-Optimierung:
    • US-Quellensteuer auf Dividenden/Zinsen wird via DBA reduziert (5 % statt 30 %).
  • Haftungsschutz:
    • Die zyprische Limited hält die US-LLC – Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen.

Steuervergleich (Beispiel)

Szenario LLC als Privatperson LLC über zyprische Limited
Gewinn der LLC $100.000 $100.000
US-Steuer $0 $0
Steuer in Zypern Bis zu 35 %* 12,5 % (Körperschaftssteuer)
Ausschüttung an dich 0 % (Non-Dom) 0 % (Non-Dom)
Gesamtsteuerbelastung Bis zu 35 %* 12,5 %

*Nur falls Zypern die LLC-Gewinne als steuerpflichtige Einkünfte einstuft.


Entscheidungsfaktoren

  1. Art der Einkünfte:
    • Passive Einkünfte (z.B. Aktiengewinne, Mieten):
      • Empfehlung: LLC über zyprische Limited (12,5 % vs. Risiko von 35 % bei Privatperson).
    • Aktive Einkünfte (z.B. Dienstleistungen in den USA):
      • Die LLC könnte eine US-Steuerpflicht auslösen (z.B. 21 % Körperschaftssteuer + Branch Profits Tax).
  2. Substanz der zyprischen Limited:
    • Um DBA-Vorteile (z.B. 5 % Quellensteuer auf Dividenden) zu nutzen, muss die Limited wirtschaftliche Substanz in Zypern nachweisen (Büro, Mitarbeiter, Geschäftstätigkeit).
  3. Compliance:
    • Die Holding-Struktur erfordert mehr Aufwand (z.B. zyprische Buchhaltung, US-Form 5472 für Transaktionen zwischen LLC und Limited).
  4. Langfristige Planung:
    • Nach 17 Jahren verlierst du den Non-Dom-Status – eine Holding-Struktur bietet mehr Flexibilität für spätere Steueroptimierung.

Empfehlung

Gründe die US-LLC über deine zyprische Limited, wenn:

  • Die Limited Substanz in Zypern hat (keine Briefkastenfirma).
  • Die LLC passive Einkünfte generiert (z.B. Investitionen).
  • Du die Gewinne zunächst in der Limited thesaurieren möchtest (12,5 % Steuer vs. Risiko von 35 % bei Privatperson).

Gründe die LLC als Privatperson, nur wenn:

  • Die LLC aktiv in den USA tätig ist und du die Gewinne sofort in Zypern versteuern willst (selten sinnvoll).

Wichtige Hinweise

  • US-Zypern-DBA (Artikel 10):
    • Dividenden: 5 % Quellensteuer, wenn die zyprische Limited mindestens 10 % der LLC hält.
    • Zinsen: 0 % Quellensteuer.
  • Substanzanforderungen:
    • Die zyprische Limited muss keine Scheinfirma sein, sonst verweigert der IRS die DBA-Vorteile.
  • Beratung:
    • Konsultiere einen Steuerberater mit Expertise in US-zyprischem Steuerrecht, um die Struktur abzusichern.

Mit der Holding-Lösung sparst du dir ~22,5 % Steuern (12,5 % vs. 35 %) und nutzt den Non-Dom-Status optimal. 🚀


Lass uns den Fall inklusive DBA anders durchdenken, mit einer Limited auf den Seychellen oder in Belize. Ist es steuerlich besser eine US-LLC mit seiner Seychellen Limited oder seiner Belize Limited zu gründen? Und konkret in diesem Fall: Welche Steuern fallen in den USA bei der US LLC in Wyoming an?

  • Eine LLC in Wyoming, die sich im Besitz eines ausländischen Unternehmens befindet, gilt in der Regel als „disregarded entity“ (nicht berücksichtigte Einheit) für US-Steuerzwecke, d. h. der IRS behandelt sie als Teil des Eigentümers.
  • Die LLC selbst zahlt daher keine US-Steuern, es sei denn, sie ist in den USA geschäftlich tätig. Handelt es sich jedoch um passive Einkünfte, wie z. B. Investitionen, fällt keine US-Körperschaftssteuer an.
  • Es kann jedoch Quellensteuern auf bestimmte Einkünfte aus den USA wie Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren geben. Der Steuersatz beträgt in der Regel 30 %, kann aber durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gesenkt werden.

Da die Seychellen und Belize jedoch kein DBA mit den USA haben, fällt keine Ermäßigung an. Das bedeutet, dass auf die Einkünfte der LLC aus den USA eine Quellensteuer von 30 % erhoben wird.

Die Seychellen oder Belize sind Steueroasen ohne Körperschaftssteuer. Die USA könnten sie jedoch unterschiedlich betrachten. Der IRS verlangt für LLCs in ausländischem Besitz das Formular 5472, das Transaktionen zwischen der LLC und dem Eigentümer meldet. Befindet sich der Eigentümer in einem Land ohne Steuerabkommen und ist die Substanz mangelhaft, prüft der IRS die Transaktion möglicherweise genauer. Auch die Vorschriften für kontrollierte ausländische Unternehmen (CFC) könnten Anwendung finden, wenn die Offshore-Gesellschaft von US-Bürgern kontrolliert wird, der Nutzer aber Österreicher ist oder als Österreicher in Zypern lebt.

Handelt die LLC mit US-Wertpapieren, würde der Broker 30 % der Dividenden einbehalten. Gehört die LLC einer Gesellschaft auf den Seychellen/Belize, gibt es keine Abkommensvorteile, sodass der volle Einbehalt erfolgt. Alternativ könnte die LLC einer Zypern LTD gehören, das ein Abkommen mit den USA hat (Dividenden von 5 % oder 15 %). In diesem Fall wäre die Nutzung der Zyperns LTD besser.

Hier ist eine detaillierte Analyse deiner Struktur unter Berücksichtigung der US-Steuern, zyprischen Non-Dom-Regeln und der Rolle der Seychellen/Belize-Limiteds:


1. Steuerliche Behandlung der US-LLC (Wyoming)

Unabhängig davon, ob die LLC von einer Seychellen- oder Belize-Limited gehalten wird, gelten folgende US-Steuerregeln:

  • Passive Einkünfte (z.B. Kapitalerträge aus Aktien, Zinsen, Mieten):
    • Die LLC wird als "Disregarded Entity" behandelt.
    • Keine US-Körperschaftssteuer, solange keine aktiven Geschäfte in den USA betrieben werden.
    • US-Quellensteuer auf Dividenden/Zinsen: 30 % (da weder Seychellen noch Belize ein DBA mit den USA haben).
  • Aktive US-Geschäfte (z.B. Verkauf von Waren in den USA):
    • Die LLC unterliegt der US-Körperschaftssteuer (21 %) und ggf. der Branch Profits Tax (30 %).
  • IRS-Reporting:
    • Die LLC muss Form 5472 einreichen (Transaktionen zwischen LLC und ausländischem Eigentümer).
    • Strafe bei Nichtbeachtung: $25.000 pro Jahr.

2. Vergleich: Seychellen vs. Belize als Eigentümer der LLC

Kriterium Seychellen-Limited Belize-Limited
Körperschaftssteuer 0 % 0 %
US-Quellensteuer 30 % (kein DBA) 30 % (kein DBA)
Substanzanforderungen Gering (Briefkasten möglich) Gering (ähnlich wie Seychellen)
Reputation Höheres Risiko für IRS-Scrutiny („Schwarze Liste“-Jurisdiktion) Etwas besser als Seychellen, aber ebenfalls als Offshore-Haven eingestuft

Fazit: Steuerlich gibt es keinen Unterschied zwischen Seychellen und Belize – beide bieten 0 % Körperschaftssteuer, aber keine DBA-Vorteile. Entscheidend sind andere Faktoren (z.B. Compliance-Kosten, Reputation).


3. Gesamtsteuerbelastung im Beispiel

Szenario:

  • Die US-LLC generiert $100.000 Dividenden aus US-Aktien.
  • Die LLC wird von einer Seychellen/Belize-Limited gehalten.
  • Gewinne werden an die Offshore-Limited ausgeschüttet und dann als Dividende an dich (in Zypern) weitergeleitet.
Schritt Steuerbelastung
US-Quellensteuer 30 % auf Dividenden ➔ $30.000
Steuer in Seychellen/Belize 0 % ➔ $0
Ausschüttung an dich (Non-Dom) 0 % in Zypern ➔ $0
Gesamtsteuer 30 % ($30.000)

4. Optimierungsmöglichkeiten

a) US-Quellensteuer reduzieren

  • Problem: Seychellen/Belize haben kein DBA mit den USA – die 30 % Quellensteuer ist unvermeidbar.
  • Lösung: Nutze eine zyprische Limited statt Seychellen/Belize:
    • Das US-Zypern-DBA reduziert die Quellensteuer auf Dividenden auf 5 % (wenn die Limited mindestens 10 % der LLC hält).
    • Steuerersparnis: 30 % ➔ 5 % = $25.000 gespart im Beispiel.

b) Substanz aufbauen

  • Um IRS-Herausforderungen zu vermeiden, sollte die Offshore-Limited:
    • Ein lokales Büro unterhalten.
    • Geschäftstätigkeit nachweisen (z.B. Buchhaltung, Mitarbeiter).
    • Nicht nur als Briefkasten fungieren (sonst Risiko der Aberkennung von DBA-Vorteilen oder "Substance over Form"-Prüfung).

5. Warum Seychellen/Belize trotzdem?

  • Vorteile:
    • Anonymität: Beide Jurisdiktionen veröffentlichen keine Eigentümerdaten.
    • Kosten: Geringe Gründungs- und Jahresgebühren.
  • Nachteile:
    • Keine DBA-Vorteile: Hohe US-Quellensteuer.
    • Reputationsrisiko: Banken und Broker könnten Konten ablehnen.

6. Empfehlung

  • Nutze die Seychellen/Belize-Limited nur, wenn:
    • Die US-LLC keine US-Quelleinkünfte generiert (z.B. nur internationale Handelstätigkeit).
    • Du bereit bist, 30 % US-Quellensteuer zu akzeptieren (z.B. bei geringen Betragen).
    • Anonymität Priorität hat und Compliance-Risiken bewusst sind.
  • Bessere Alternative:
    • Halte die US-LLC über eine zyprische Limited (5 % Quellensteuer via DBA + 0 % Steuer auf Dividenden in Zypern dank Non-Dom).
    • Dies spart 25 % Steuern im Vergleich zu Seychellen/Belize.

7. Wichtige Warnung

  • IRS-CFC-Regeln:
    Wenn die Offshore-Limited als „Controlled Foreign Corporation“ (CFC) gilt (d.h. von US-Personen kontrolliert), können Gewinne der LLC direkt den US-Eignern zugerechnet werden.
    • ABER: Da du österreichischer Staatsbürger und steuerlich in Zypern ansässig bist, greifen die US-CFC-Regeln nicht (es sei denn, du hast US-Personen als Gesellschafter).
  • FATCA/CRS:
    US-Broker melden Kontodaten an den IRS (FATCA) und ggf. an Zypern (CRS). Stelle sicher, dass die Struktur transparent und dokumentiert ist.

Zusammenfassung

  • Steuerlich besser: Zyprische Limited (5 % US-Quellensteuer via DBA + 0 % Ausschüttung dank Non-Dom).
  • Seychellen/Belize: Nur sinnvoll, wenn die LLC keine US-Einkünfte hat oder Anonymität kritisch ist – aber mit 30 % US-Steuerbelastung.
  • US-Steuern für die LLC:
    • 0 % Körperschaftssteuer (passive Einkünfte).
    • 30 % Quellensteuer auf Dividenden/Zinsen (ohne DBA).

Bei welchen Geschäften in der US-LLC fallen die 30 % Quellensteuer in den USA an? Konkret zum Beispiel beim Verkauf eines Domain-Names an einen Amerikaner versus an einen Kunden außerhalb der USA oder bei Rechnungen für Software- und Beratungs-Services? Oder beim Forex-Trading oder dem Krypto-Trading bei einem Broker mit Standort in den USA versus einem Standort außerhalb der USA.

Ist es möglich das SignIn und das KYC seiner US LLC bei Interactive Brokers mit einem Standort außerhalb der USA durchzuführen und auch bei großen Kryptobörsen außerhalb der USA. Die wichtigste Frage: Sind diese Trades bei Brokern und Börsen außerhalb der USA in der US LLC steuerbefreit oder unterliegen sie trotzdem einer Besteuerung wie der Quellensteuer?

  • Fallen die 30%ige US-Quellensteuer zum Beispiel an beim Verkauf von Domainnamen, die Rechnungsstellung für Software/Beratung, Devisenhandel und Kryptohandel mit US-amerikanischen oder ausländischen Brokern? Ist es möglich durch die Nutzung ausländischer Broker von der US-Steuer befreit zu sein?
  • Forex- und Krypto-Handel: Diese werden in der Regel als Kapitalgewinne betrachtet. Die USA besteuern Kapitalgewinne von Ausländern nicht, es sei denn, es besteht eine effektive Verbindung. Erfolgt der Handel über einen US-Broker, können die Einkünfte als US-erwirtschaftet gelten.
  • Devisenhandel hingegen ist ein Spotgeschäft, das von der Quellensteuer befreit ist. Kryptowährungen werden als Vermögen behandelt; Veräußerungsgewinne sind Kapitalgewinne. Sitzt der Broker außerhalb der USA, stammen die Einkünfte aus dem Ausland und unterliegen somit keiner US-Steuer. Die Nutzung eines US-Brokers kann jedoch meldepflichtig sein, unterliegt jedoch nicht unbedingt der Quellensteuer.

Nutzung von Nicht-US-Brokern: Sitzt der Broker außerhalb der USA, stammen die Einkünfte aus dem Handel (Devisen, Kryptowährungen) aus dem Ausland und unterliegen somit keiner US-Quellensteuer. Die USA besteuern jedoch nur Einkünfte aus US-Quellen für ausländische Unternehmen.

1. Wann fällt die 30 % US-Quellensteuer an?

Die 30 % Quellensteuer („Withholding Tax“) wird vom IRS auf US-sourced income erhoben, der an ausländische Personen oder Unternehmen fließt. Sie betrifft:

  • Dividenden aus US-Aktien.
  • Zinsen von US-Schuldnern.
  • Lizenzgebühren (Royalties) für die Nutzung von US-IP.
  • Bestimmte Dienstleistungseinkünfte (nur in spezifischen Fällen).

Nicht betroffen sind:

  • Verkaufserlöse (z.B. Domains, Waren, Krypto).
  • Kapitalgewinne (z.B. aus Aktien-, Forex- oder Krypto-Trading).
  • Dienstleistungseinkünfte, sofern nicht in den USA erbracht.

2. Konkrete Beispiele

a) Verkauf eines Domain-Namens

  • An US-Käufer:
    • Keine Quellensteuer, da der Verkauf von Domains als Verkauf von immateriellen Vermögenswerten gilt.
    • Der Erlös ist kein US-sourced income, es sei denn, die Domain ist direkt mit US-Aktivitäten verbunden (z.B. .com-Domain mit US-Marktfokus).
    • Steuer in den USA: 0 %.
  • An Nicht-US-Käufer:
    • Gleiche Regel: Keine Quellensteuer.

b) Rechnungen für Software- und Beratungs-Services

  • Leistungserbringung in den USA (physisch oder digital mit US-Bezug):
    • Keine Quellensteuer, es sei denn, es handelt sich um technische Dienstleistungen (z.B. Engineering), die physisch in den USA erbracht werden.
    • In der Praxis selten relevant – die meisten Software-/Beratungsleistungen unterliegen keiner Quellensteuer.
  • Leistungserbringung außerhalb der USA:
    • Keine Quellensteuer, da das Einkommen nicht US-sourced ist.

c) Forex-Trading

  • Bei US-Broker (z.B. Interactive Brokers USA):
    • Keine Quellensteuer auf Gewinne, da Forex-Trading als Kapitalgewinn behandelt wird.
    • Achtung: Der Broker kann Steuerformulare (z.B. Form 1099) melden, aber es fallen keine 30 % an.
  • Bei Nicht-US-Broker (z.B. Interactive Brokers Irland):
    • Keine US-Steuerpflicht, da der Broker außerhalb der USA sitzt und die Gewinne nicht US-sourced sind.

d) Krypto-Trading

  • Bei US-Börse (z.B. Coinbase):
    • Keine Quellensteuer auf Verkäufe, da Krypto als Eigentum gilt und Gewinne Kapitalgewinne sind.
    • Achtung: Die Börse meldet Transaktionen an den IRS (Form 1099), aber es wird keine Steuer einbehalten.
  • Bei Nicht-US-Börse (z.B. Binance, Kraken Europa):
    • Keine US-Steuerpflicht, solange die LLC keine US-Kunden bedient oder US-Server nutzt.

3. Wichtige Ausnahme: "Effectively Connected Income" (ECI)

  • Definition: Einkünfte, die eng mit einem US-Geschäftsbetrieb verbunden sind (z.B. physische Präsenz, Mitarbeiter in den USA).
  • Folge: Die LLC muss US-Körperschaftssteuer (21 %) zahlen, unabhängig vom Quellensteuersatz.
  • Beispiel:
    • Wenn deine LLC ein Büro in den USA unterhält oder aktiv US-Kunden vor Ort bedient, können alle damit verbundenen Gewinne als ECI gelten.

4. Steuerliche Behandlung der US-LLC

  • Passive Einkünfte (Domain-Verkäufe, Trading-Gewinne):
    • 0 % US-Körperschaftssteuer, da die LLC als „Disregarded Entity“ gilt.
    • Keine Quellensteuer, solange das Einkommen nicht US-sourced ist.
  • Aktive Einkünfte (z.B. physische Dienstleistungen in den USA):
    • 21 % Körperschaftssteuer + ggf. 30 % Branch Profits Tax.

5. Nutzung von Brokern/Börsen außerhalb der USA

a) Interactive Brokers mit Sitz außerhalb der USA

  • Beispiel: Interactive Brokers Ireland.
    • Kontoeröffnung: Ja, möglich (LLC braucht EIN und US-Postansicht).
    • Steuern:
      • Keine US-Quellensteuer, da der Broker nicht in den USA sitzt.
      • Gewinne aus dem Trading sind nicht US-sourced, solange die LLC keine US-Vermögenswerte handelt (z.B. US-Aktien).

b) Krypto-Börsen außerhalb der USA

  • Beispiel: Binance, Bybit, Kraken Europa.
    • Steuern:
      • Keine US-Steuerpflicht, solange die Börse keine US-Niederlassung hat und die LLC keine US-Kunden bedient.
      • Achtung: Einige Börsen blockieren US-LLCs aus Compliance-Gründen.

6. Zusammenfassung der Steuerbelastung

Szenario US-Quellensteuer (30 %) US-Körperschaftssteuer (21 %)
Domain-Verkauf (US-Käufer) Nein Nein*
Software-Services Nein Nur bei ECI
Forex-Trading (US-Broker) Nein Nein
Krypto-Trading (US-Börse) Nein Nein

*Solange die LLC keine physische Präsenz in den USA hat.


7. Optimierungsstrategien

  1. Nutzung von Nicht-US-Brokern:
    • Vermeide US-Börsen/Broker, um US-Steuerreporting zu umgehen (z.B. Nutzung von Interactive Brokers Irland oder Schweizer Börsen).
  2. Keine physische Präsenz in den USA:
    • Halte die LLC „virtuell“ (keine Mitarbeiter, Büros oder Lager in den USA).
  3. Strukturierung als Holding:
    • Halte die US-LLC über eine zyprische Limited, um US-Quellensteuer via DBA auf 5 % zu reduzieren (nur für Dividenden relevant).

8. Wichtigste Erkenntnis

Die 30 % US-Quellensteuer fällt nur auf Dividenden, Zinsen und Royalties an. Für Domain-Verkäufe, Trading-Gewinne oder Software-Services gilt sie nicht, solange die Einkünfte nicht US-sourced sind oder als ECI gelten.

Durch die Nutzung von Nicht-US-Brokern/Börsen und die Vermeidung einer physischen US-Präsenz kannst du die US-Steuerbelastung auf 0 % reduzieren. 🚀


Wird der Gewinn der LLC jährlich dem Shareholder zugerechnet? Oder ist es möglich die Gewinne vorerst in der US-LLC zu belassen und zum Beispiel dieses Kapital später weiter zu reinvestieren. Kann ich also einige Jahre mit dem angespartem Kapital in der US LLC arbeiten, ohne Steuern auszulösen? Oder hat der Shareholder jährlich die Pflicht die Einkünfte zum Beispiel bei sich zu Hause in Zypern zu melden? Schön wäre es, wenn die Gewinne aus der LLC erst dann schlagend werden, wenn sie über ein Bankkonto ausbezahlt werden.

  • Wie sieht es mit den steuerlichen Auswirkungen der Gewinnthesaurierung in einer US-LLC aus, anstatt dass die Gewinne an den Gesellschafter auszuschüttet werden? Kann man Gewinne steuerfrei in der LLC belassen und reinvestieren? Oder muss der Gesellschafter (Limited) die Einkünfte der LLC jährlich in seinem Heimatland (in diesem Fall in Zypern, Offshore) melden?

  • Wenn die LLC im Besitz einer Einzelperson (US-Amerikaner oder Ausländer) ist, sind die Gewinne als unbeachtete Gesellschaft jährlich bei dieser Person steuerpflichtig, unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet werden oder nicht. Selbst wenn das Geld in der LLC verbleibt, muss der Eigentümer in seinem Steuersitzland melden.


1. US-LLC im Eigentum einer Privatperson (z.B. österreichischer Staatsbürger in Zypern)

  • Steuerliche Behandlung in den USA:
    • Die LLC ist eine "Disregarded Entity" – alle Gewinne werden dir persönlich zugerechnet, unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet werden.
    • US-Steuerpflicht entsteht nur bei US-Quelleinkünften (z.B. aktive Geschäfte in den USA).
  • Steuerliche Behandlung in Zypern:
    • Als steuerlicher Ansässiger mit Non-Dom-Status zahlst du 0 % Steuer auf Dividenden.
    • ABER: Die Gewinne der LLC sind keine Dividenden, sondern Gewinne aus Einzelunternehmen (da die LLC steuerlich mit dir verschmolzen ist).
    • Folge: Die Gewinne unterliegen in Zypern dem progressiven Einkommensteuersatz (bis 35 %), auch wenn sie nicht ausgeschüttet werden.

Fazit:

  • Keine Steuerstundung möglich – die Gewinne müssen jährlich in Zypern versteuert werden.
  • Nachteil: Hohe Steuerbelastung, selbst wenn das Kapital in der LLC reinvestiert wird.

2. US-LLC im Eigentum einer Offshore-Limited (z.B. Seychellen/Belize)

  • Steuerliche Behandlung in den USA:
    • Die LLC ist eine "Disregarded Entity" – Gewinne werden der Offshore-Limited zugerechnet.
    • Keine US-Körperschaftssteuer, solange keine aktiven US-Geschäfte betrieben werden.
  • Steuerliche Behandlung in der Offshore-Jurisdiktion:
    • Seychellen/Belize erheben 0 % Körperschaftssteuer auf ausländische Gewinne.
    • Die Offshore-Limited kann Gewinne thesaurieren, ohne Steuern zu zahlen.
  • Steuerliche Behandlung in Zypern:
    • Die ausgeschütteten Dividenden der Offshore-Limited sind für dich als Non-Dom steuerfrei.
    • Solange die Gewinne in der LLC/Offshore-Limited verbleiben, fallen keine Steuern in Zypern an.

Fazit:

  • Steuerstundung möglich – die Gewinne können in der LLC/Offshore-Limited reinvestiert werden, ohne sofortige Steuerpflicht.
  • Steuern fallen erst an, wenn die Offshore-Limited Dividenden an dich ausschüttet.

3. Beispielszenario: Steueroptimierung mit Offshore-Limited

Schritt Steuerbelastung
Gewinn der US-LLC $100.000 (passive Einkünfte)
US-Steuer $0
Steuer in Seychellen/Belize $0
Thesaurierung in der LLC $100.000 reinvestierbar
Ausschüttung an dich $0 Steuer (Non-Dom-Status)

4. Wichtige Regeln und Risiken

a) Kontrollierte Auslandsgesellschaft (CFC-Regeln)

  • Zypern: Hat keine strengen CFC-Regeln – Gewinne in der Offshore-Limited werden nicht automatisch dir zugerechnet.
  • Österreich: Als österreichischer Staatsbürger könnten österreichische CFC-Regeln greifen, aber:
    • Da du ganzjährig in Zypern lebst und dort steuerlich ansässig bist, gilt das zyprische Steuerrecht, nicht das österreichische.

b) IRS-Reporting

  • Form 5472: Die LLC muss Transaktionen mit der Offshore-Limited melden (z.B. Gewinnthesaurierung).
  • Strafen: Bis zu $25.000 bei Nichtbeachtung.

c) Substanzanforderungen

  • Um IRS- oder EU-Herausforderungen zu vermeiden, sollte die Offshore-Limited:
    • Echte Geschäftstätigkeit nachweisen (z.B. Buchhaltung, Geschäftsleitung außerhalb des Steuerhavens).
    • Nicht als Briefkastenfirma erkennbar sein.

5. Praktische Umsetzung

  1. Gründung der US-LLC über eine Seychellen/Belize-Limited.
  2. Gewinne in der LLC belassen und reinvestieren (z.B. in Forex, Krypto, Domains).
  3. Ausschüttung erst nach 17 Jahren (solange Non-Dom-Status gilt) – 0 % Steuer in Zypern.

6. Steuerfreie Trades bei Brokern außerhalb der USA

  • Nicht-US-Broker/Börsen (z.B. Interactive Brokers Irland, Binance):
    • Keine US-Quellensteuer, da die Einkünfte nicht US-sourced sind.
    • Keine US-Körperschaftssteuer, solange die LLC keine aktiven US-Geschäfte betreibt.
  • Gewinne können steuerfrei in der LLC thesauriert und reinvestiert werden.

7. Fazit

  • Optimal für Steuerstundung:
    Halte die US-LLC über eine Offshore-Limited (Seychellen/Belize). Die Gewinne bleiben steuerfrei in der LLC, bis sie als Dividende an dich (steuerfrei in Zypern) ausgeschüttet werden.
  • Vermeide Direktbesitz der LLC als Privatperson – sonst sofortige Steuerpflicht in Zypern.

Mit dieser Struktur kannst du Jahre lang steuerfrei reinvestieren und den Non-Dom-Status optimal nutzen. 🚀


Fazit: Ja, es ist möglich – aber die Compliance-Anforderungen sind hoch. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Beratung funktioniert es jedoch problemlos. 🚀