DBA Österreich & Zypern

Die Gewinne der Zyprischen LP, einschließlich der Dividenden von BVI, werden als Geschäftsgewinne der LP behandelt, die nur in Zypern besteuert werden, und Zypern verzichtet auf die Besteuerung für nicht ansässige Partner.

DBA Österreich & Zypern
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Direkte Antwort

  • Das beschriebene Szenario ist durch das DBA zwischen Österreich und Zypern gedeckt, was eine steuerfreie Weiterreichung des Gewinns ermöglicht.
  • Die Struktur basiert auf dem Organschaftsmodell, wobei die zyprische Investment-LP entscheidend ist.
  • Die Gewinne aus der BVI-Gesellschaft werden als Geschäftsgewinne der LP behandelt, die nur in Zypern besteuert werden, und Zypern verzichtet auf die Besteuerung.

Hintergrund

Das Organschaftsmodell nutzt das DBA, um österreichischen Investoren steuerfreie Einkommen aus zyprischen Unternehmen zu ermöglichen. Normalerweise umfasst es eine operative Gesellschaft, eine Personengesellschaft (LP) und eine Management-Gesellschaft, alle in Zypern. In unserem Szenario wird die operative Gesellschaft in BVI geführt, aber die LP in Zypern bleibt zentral.

Analyse

Die DBA-Bestimmungen, insbesondere Artikel 7, behandeln die Gewinne der LP als Geschäftsgewinne, die nur in Zypern besteuert werden, es sei denn, es gibt eine feste Einrichtung in Österreich (was hier nicht der Fall ist). Zypern verzichtet auf die Besteuerung für nicht ansässige Partner, was bedeutet, dass Österreich diese Gewinne nicht besteuern kann. Da die Dividenden von BVI als Teil der LP-Gewinne gelten, wird die steuerfreie Weiterreichung an den österreichischen Investor ermöglicht.

Herausforderungen

Da die BVI Limited eine weitere Ebene zu einer Zypern Limited darstellt, müssen sowohl in BVI (British Virgin Islands) als auch in Zypern die Substanzanforderungen erfüllt sein. Es hängt vom zyprischem Steuerrecht ab, wie Dividenden von ausländischen Tochtergesellschaften behandelt werden.


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Bericht

Einführung

Wir analysieren wie ein Österreichischer Investor über eine zyprische Investment-LP (ähnlich einer GmbH & Co. KG) Gewinne von einer BVI-basierten Gesellschaft steuerfrei nach Österreich weitergereicht bekommt. Diese Vorgansweise ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Zypern gedeckt.

Das Szenario basiert auf dem sogenannten Organschaftsmodell, das auf der Seite LEBEN in Österreich detailliert beschrieben wird. Unser Bericht berücksichtigt die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und bietet eine umfassende Analyse.


Zusammenfassung des Organschaftsmodells

Das Organschaftsmodell ist ein legales Steueroptimierungsmodell, das auf dem DBA zwischen Österreich und Zypern basiert, das Doppelbesteuerung vermeiden soll. Es ermöglicht österreichischen Residenten, steuerfreie Einkommen aus zyprischen Unternehmen zu erhalten. Das Modell ist auch für Aktieninvestoren und Trader bestens geeignet, da Österreich seit 2011 Kapitalgewinne für Privatpersonen besteuert.

Die Standard-Struktur umfasst drei zyprische Unternehmen:

  • Operative Limited in Zypern: Eine operative Gesellschaft, die Geschäftsgewinne erzielt und 12,5 % Körperschaftsteuer in Zypern zahlt. Sie wird zu 100 % von der Personengesellschaft gehalten.
  • Zyprische Personengesellschaft (Limited Partnership, LP): Eine transparente Einheit (ähnlich einer deutschen Kommanditgesellschaft), die die operative Limited besitzt und deren Gewinne an die Partner weiterleitet. Sie selbst wird nicht besteuert, und ihre Gewinne fließen steuerfrei an die österreichischen stillen Partner (Kommanditisten) dank des DBA.
  • Geschäftsführungs-Limited in Zypern: Eine zweite zyprische Limited, die als Generalpartner der LP fungiert, die Geschäftsführung übernimmt und volle Haftung trägt, aber keine Gewinnbeteiligung hat. Sie muss Substanz in Zypern haben (z. B. Büro, lokale Mitarbeiter).

Die Grundlage ist Artikel 7 des DBA, insbesondere Paragraph 8, der Gewinne, die Partner aus ihrer Beteiligung an einer Personengesellschaft erzielen, ausdrücklich als Geschäftsgewinne behandelt, die nur am Sitz der Gesellschaft (Zypern) besteuert werden dürfen. Zypern verzichtet jedoch auf die Besteuerung, wenn die Partner nicht in Zypern wohnhaft sind, was zu steuerfreien Einkommen für österreichische Residenten führt.


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Analyse des Benutzerszenarios mit BVI Limited

Unser Szenario umfasst jetzt folgende Schritte:

  1. Ein österreichischer Investor wird stiller Partner (Kommanditist) einer zyprischen Investment-LP.
  2. Die zyprische LP erwirbt Anteile an der HUFi.AI LTD in BVI, wodurch sie Aktionärin der operativen Offshore-Gesellschaft in BVI wird. Diese Gesellschaft wird von einem in Zypern lebenden Direktor geführt und automatisiert administrative Aufgaben wie Rechnungsstellung und Dividendenverteilung an die LP.
  3. Die LP empfängt steuerfrei Dividenden von der BVI-Gesellschaft und leitet den Gewinnanteil steuerfrei an den österreichischen Investor weiter.

Auch diese Struktur fällt unter das Organschaftsmodell und ermöglicht die steuerfreie Weiterreichung.


Steuerliche Behandlung unter dem DBA

  • Artikel 7 des DBA:
    • Paragraph 1 legt fest, dass Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaates (hier die zyprische LP) nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen betreibt Geschäftstätigkeit durch eine feste Einrichtung im anderen Staat (Österreich). Da dies hier nicht der Fall ist, sind die Gewinne der LP nur in Zypern besteuert.
    • Paragraph 8 erweitert den Begriff "Gewinne" um die Gewinne, die ein Partner aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft, einschließlich einer stillen Gesellschaft, erzielt. Das bedeutet, dass die Gewinne, die der österreichische Investor aus der LP erhält, als Geschäftsgewinne der LP behandelt werden, die nur in Zypern besteuert werden.
  • Steuervorbehalt: Laut DBA hat Zypern einen Steuervorbehalt auf Gewinne aus Personengesellschaften, verzichtet aber auf die Besteuerung, wenn die Gesellschafter nicht in Zypern wohnhaft sind. Da der österreichische Investor nicht in Zypern lebt, fallen also keine Steuern in Zypern an.
  • Dividenden vs. Partnerschaftsgewinne: Im Standardmodell wird die Verteilung von der LP an den österreichischen Partner nicht als Dividende, sondern als Gewinn aus der Partnerschaft behandelt, was unter Artikel 7 fällt, nicht unter einem möglichen Dividendenartikel (z. B. Artikel 10). Im neuen Szenario empfängt die LP Dividenden von BVI, aber die Weiterleitung an den Investor bleibt ein Gewinn aus der Partnerschaft, der unter Artikel 7 fällt.

Rolle der BVI-Gesellschaft

  • Die BVI-Gesellschaft (HUFi.AI LTD) ist die operative Einheit, und ihre Gewinne werden in BVI besteuert (sind also steuerfrei in BVI). Wenn sie Dividenden an die zyprische LP zahlt, hängt die Besteuerung dieser Dividenden von zyprischem Steuerrecht ab.
  • Die LP Partnerschaft in Zypern wird als transparent behandelt, d. h., ihre Gewinne werden den Partnern zugerechnet, die dann besteuert werden. Allerdings legt das DBA fest, dass die Gewinne der LP nur in Zypern besteuert werden, und da Zypern auf die Besteuerung verzichtet, kann Österreich diese Gewinne nicht besteuern.
  • Die Quelle der Einkünfte (BVI) ist für das DBA irrelevant, solange die LP in Zypern ansässig ist und die Gewinne als Geschäftsgewinne der LP gelten.

Substanzanforderungen

Alle zyprischen Entitäten müssen Substanz haben (Büro, Mitarbeiter, Geschäftstätigkeit in Zypern). Im Szenario wird die in BVI eingetragene Operative Gesellschaft von einem in Zypern lebenden Direktor geführt, was auch Substanzanforderungen in BVI auslöst. Für das DBA ist jedoch entscheidend, dass die LP in Zypern ansässig ist und die erforderliche Substanz hat, was diese Struktur absichert.


Weitere Fragen und Antworten

  • Es stellt sich die Frage, ob Dividenden von BVI als Geschäftsgewinne der LP gelten könnten, falls sie als Investitionseinkommen anstatt als Operatives Einkommen betrachtet werden. Allerdings legt Artikel 7, Paragraph 8, nahe, dass alle Einkünfte der LP, einschließlich Dividenden, als Geschäftsgewinne behandelt werden, wenn sie Teil der Partnerschaftsgewinne sind.
  • Es stellt sich die Frage, ob das zyprisches Steuerrecht zusätzliche Anforderungen an die Besteuerung von Dividenden ausländischer Tochtergesellschaften stellt, aber die Recherchen zeigen uns, dass Partnerschaften transparent sind und die DBA-Bestimmungen Vorrang haben.
  • Die Beteiligung einer dritten Jurisdiktion (BVI) könnte Fragen zu den Anti-Vermeidungsregeln auslösen, aber die Recherchen bestätigen, dass das Modell legal ist und von österreichischen Finanzbehörden anerkannt wird.

Fazit

Basierend auf der Analyse wird das BVI Szenario durch das DBA gedeckt. Die Gewinne der zyprischen LP, einschließlich der Dividenden von BVI, werden als Geschäftsgewinne der LP behandelt, die nur in Zypern besteuert werden, und Zypern verzichtet auf die Besteuerung für nicht ansässige Partner. Dadurch wird die steuerfreie Weiterreichung an den österreichischen Investor ermöglicht, solange alle Substanzanforderungen erfüllt sind.

Tabelle: Vergleich Standardmodell und BVI-Szenario

Aspekt Standardmodell BVI-Szenario
Operative
Gesellschaft
CY: 12,5 % TAX
+Managementgebühr
BVI: Steuerfrei
+Managementgebühr
Zentrale
Einheit
Zyprische LP,
transparent, 0% TAX
Zyprische LP,
transparent, 0% TAX
Gewinn-
Verteilung
Steuerfrei an
österr. Partner
Steuerfrei an
österr. Partner
DBA-
Anwendung
Artikel 7, Gewinne nur
in CY 0% besteuert
Artikel 7, Gewinne nur
in CY 0% besteuert
Substanz-
Anforderung
Muss in CY
erfüllt sein
Muss in CY & BVI
erfüllt sein

Verweise